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05.12.2007; 10:44 Uhr
Keine Ausnahmen für Produktplatzierung in Deutschland?
Stadelmaier überzeugt von Fortbestehen des Verbots, Sinner will bei Privaten genau prüfen

Trotz einer teilweisen Freigabe durch Brüssel scheinen deutsche Fernsehzuschauer zukünftig dennoch keiner Produktplatzierung ausgesetzt zu werden? Ende vergangener Woche hat das Europäische Parlament die neue EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMS) verabschiedet, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, zukünftig die Platzierung von Produkten in Kinofilmen, Filmen und Serien sowie bei Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Erste Anzeichen gehen nun dahin, dass Deutschland hiervon keinen Gebrauch machen will. Laut »stern.de« vom 4.12.2007 zeichnet sich die Tendenz der für Medienpolitik zuständigen Bundesländer ab, an den bisherigen Regeln zum Verbot von Produktplatzierungen festzuhalten. »Noch steht die Entscheidung der Länder zu diesem Thema aus, aber ich bin überzeugt, dass Product Placement ohne Ausnahme verboten bleibt«, wird Staatssekretär Martin Stadelmaier (SPD), Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, zitiert. Der bayerische Staatsminister Eberhard Sinner (CSU) hingegen empfahl laut »Digitalfernsehen.de« sorgfältig zu prüfen, »welche wirtschaftlichen Folgen ein Totalverbot« für die privaten Rundfunkveranstalter hätte. Stadelmaier jedoch verwies darauf, dass alle Bundesländer in Brüssel gemeinsam gegen diese Werbeform aufgetreten wären, weshalb es ihn nun erstaunen würde, wenn sich dies ändere. Bereits zuvor hatten ARD und ZDF angekündigt, diese Ausnahmebestimmungen für ihre Programme nicht in Anspruch zu nehmen (siehe Meldung vom 30.11.2007). Eine Umsetzung der AVMS-Richtlinie muss bis Ende 2009 erfolgen, in Deutschland wird dies vornehmlich durch eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages geschehen.

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