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05.12.2007; 20:22 Uhr
Schmerzensgeld-Prozess gegen Biller verzögert sich
LG München I schließt Öffentlichkeit von der Verhandlung aus
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot des Romans »Esra« des Autors Maxim Biller letztlich aufrecht erhalten hatte, wird nun vor dem Landgericht München I die Schmerzensgeldklage der Ex-Freundin Billers und deren Mutter auf jeweils 50.000 EUR verhandelt. Die Klägerinnen lassen sich als Vorbilder für zwei Romanfiguren identifizieren, weshalb sie sich durch die Darstellung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Wie die »Welt-Online« meldet, schloss nun das Gericht - wie schon bei dem früheren Verbotsverfahren vor dem Oberlandesgericht München - die Öffentlichkeit von der mündlichen Verhandlung am 5.12.2007 aus, da persönliche Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich der Klägerinnen behandelt würden. Zugleich ließ der Vorsitzende Richter der 9. Zivilkammer offen, wann mit einem baldigen Urteil zu rechnen sei. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3242: http://www.urheberrecht.org/news/3242/
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