Institut für Urheber- und Medienrecht |
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11.01.2008; 08:40 Uhr
Brüssel strebt neue »Rundfunkmitteilung« für 2009 an
Vorbereitende Konsultation soll Rechtslage zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der EU klären
Aus Anlass der neuen technischen Möglichkeiten im Mediensektor will die Europäische Kommission ihre Mitteilung »über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk« aus dem Jahre 2001 überarbeiten. Zu diesem Zweck plant sie, eine öffentliche Konsultation durchzuführen. im Zentrum der des Konsultationspapiers stehen Fragen zum öffentlich-rechtlichen Auftrag im neuen Medienumfeld sowie zur Kontrolle von Überkompensation. Dabei sind Ausgangspunkt die bestehenden Grundsätze, dass den Mitgliedstaaten einerseits ein weiter Ermessensspielraum bei der Definition des öffentlichen Rundfunks zustehe sowie es Aufgabe der Kommission sei, unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Mit Blick auf neue Marktentwicklungen, insbesondere im Bereich der audiovisuellen Medien, ist nach Ansicht Brüssels eine präzise Auftragsdefinition sowie die Beschränkung der staatlichen Zuwendungen auf das für die Erfüllung des Auftrags Notwendige unter Vermeidung von Überkompensation und möglicher Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten erforderlich. Dies soll nun mit den Mitgliedstaaten und den beteiligten Akteuren diskutiert werden, die zum 10.3.2008 Gelegenheit haben, zu dem Fragebogen der Kommission Stellung zu nehmen. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen will die Kommission dann im zweiten Halbjahr 2008 ihre überarbeitete Fassung der »Rundfunkmitteilung« präsentieren und diese erneut zur Diskussion stellen. Die endgültige Fassung soll dann im ersten Halbjahr 2009 von der Kommission beschlossen werden. Dokumente:
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