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18.02.2008; 09:25 Uhr
Positionen von Produzenten und Videowirtschaft zur FFG-Novellierung
Stärkere Beteiligung von TV-Sendern - Stärkung des finanziellen Situation von Produzenten - mehr Fördermittel für Videoauswertung

Eine stärkere Förderung des Kinofilms und sowie die Ausweitung der Fördermittel im Wege einer nutzungsbezogenen Zahlungsverpflichtung aller Auswertungsstufen empfehlen die deutschen Produzenten im Rahmen der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) umzusetzen. Dabei sehen die Interessengemeinschaft Filmproduktion film20, die Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten (AG Spielfilm), der Bundesverband der Deutschen Fernsehproduzenten und die Association of German Entertainment Producers (AGEP) in ihrem gemeinsamen Positionspapier die Notwendigkeit, die Fernsehsender verstärkt in die Pflicht zu nehmen. So sei eine »Investitionsverpflichtung« der Sender lediglich als zusätzliches Instrument hinnehmbar; unerlässlich jedoch sei, die Zahlungsverpflichtung nach europäischen Vorbildern an den Umsätzen der Sendeunternehmen auszurichten. Ein Splitting des Förderbeitrags selbst in Geld- und Sachleistungen habe sich im Übrigen bewährt und sei daher auch für die Zukunft akzeptabel.

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist es für die Produzenten, den deutschen Film und seiner Produzenten zu stärken. Um dies zu erreichen wir vorgeschlagen, die Lizenzzeiten für geförderte Kinofilme im Gesetz gegenüber allen Verwertern unter Beibehaltung des Verfügungsrechts der Produzenten festzuschreiben und diese bei Koproduktionen auf höchstens drei Jahre und drei Ausstrahlungen zu beschränken. Inhaltlich sollten von dieser Regelung lediglich die klassischen TV-Auswertungsrechte erfasst, Zweitverwertungsrechte wie VoD, Download- und Pay-TV sowie DVD-Rechte sollten von den Sendern gesondert erworben werden. Bei den Rückzahlungskonditionen von Fördersummen sollen 50 Prozent der Erlöse beim Produzenten zur Stärkung seines Eigenkapitals verbleiben können. Weitere Vorschläge betreffen die Verkürzung der gegenwärtigen gesetzlichen Sperrfristen zur Verwertungskaskade, Veränderungen bei den Förderarten - z. B. Anhebung der Projektmittelförderung um vier Prozent - sowie die Forderung, die Umstellung des Kinos auf digitale Abspieltechnik möglichst ohne Mittel der Filmförderungsanstalt zu erreichen.

Zumindest der Vorschlag, die Frist zur DVD-Auswertung von sechs auf vier Monate nach Kinostart zu verkürzen, könnte beim Bundesverband audiovisueller Medien (BVV) auf positive Resonanz stoßen. Umso größer dürfte jedoch der Widerstand sein, wenn es darum geht, zu welchen Anteilen zukünftig die Fördermittel verteilt werden sollen. Hier nämlich sieht der BVV derzeit seine Branche nicht hinreichend berücksichtigt. So übersteige der Videobranchenumsatz nach Angaben des Verbandes das Kinoeinspielergebnis von 2007 um mehr als das Doppelte (1.605 Mio EUR gegenüber 768 Mio. EUR). Dies müsse sich nun bei der FFG-Novellierung entsprechend widerspiegeln und zugunsten einer Erhöhung der Fördermittel für die Videowirtschaft führen. Damit könnten dann, so Joachim Birr, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BVV, gerade die Auswertung der kleineren deutschen Produktionen unterstützt werden.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Die Sperrfristenregelungen des FFG, Anmerkungen zum geltenden Recht, Vorschläge zur Novellierung, Aufsatz von Dr. Friedrich Radmann, LL.M. (London), München, ZUM 2008, 197-207 (Heft 3 - erscheint am 17.3.2008)
[IUM/hl]

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