Institut für Urheber- und Medienrecht |
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19.03.2008; 11:50 Uhr
Durchsetzungsrichtlinie: 2. und 3. Lesung im Bundestag am 11.4.2008
Rechtsausschuss erhöht Abmahnkostendeckelung auf 100 EUR
Der Deutsche Bundestag wird sich voraussichtlich am 11.4.2008 mit dem Gesetzentwurf »zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« in zweiter und dritter Lesung beschäftigen. Zwei Tage vorher, am 9.4.2008, müsste dann das Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung des federführenden Rechtsausschuss stehen, der dann auch die entsprechenden Beschlussempfehlungen für die Endabstimmungen ausarbeiten wird. Wie die Beratungen zum »Zweiten Korb« der Urheberrechtsreform gezeigt haben, können dabei immer noch kurzfristig Änderungen einfließen. Seit der Anhörung zum Gesetzentwurf am 20.6.2007 liefen die Beratungen abseits der Ausschusssitzungen. Sollte der Bundespräsident das Gesetz noch im Mai 2008 verkünden - vorausgesetzt der Bundesrat hat sich mit einem möglichen Gesetzesbeschluss zuvor in seinen Sitzungen am 25.4. oder 23.5.2008 befasst -, könnten die neuen Regelungen am 1.7.2008 in Kraft treten. Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Durchsetzungs- oder Enforcementrichtlinie umgesetzt werden, die u. a. einen sog. Auskunftsanspruch gegen Dritte vorsieht, um so den Rechteinhabern die Verfolgung von Rechtsverletzungen zu erleichtern (hierzu siehe Meldungen vom 20.6.2007). Daneben gehört auch eine von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) später eingeführte Regelung mit zum Gesetzesvorhaben, die aber nicht durch die EU-Richtlinie vorgeschrieben war, nämlich die Deckelung von Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen in einfach gelagerten Fällen gem. § 97 a UrhG-E auf 50 EUR. Wie die Ministerin aber am 18.3.2008 in einer Antwort auf eine Frage bei »abgeordnetenwatch.de« mitteilte, hätten sich die zuständigen Berichterstatter des Rechtsausschusses darauf geeinigt, die Deckelung auf 100 EUR anzuheben. Dokumente:
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