Institut für Urheber- und Medienrecht

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23.04.2008; 09:54 Uhr
GEMA verzeichnet Ertragsrückgang in 2007
Fehlender Tarifabschluss mit Kabelbetreibern und rückläufige Erträge bei Tonträgern sind Hauptgründe

Für das Geschäftsjahr 2007 hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 2,83 Prozent zu verzeichnen. Wie die Verwertungsgesellschaft am 22.4.2008 mitteilte, betrugen die Gesamterträge für das abgelaufene Jahr somit 849,6 Mio. EUR.

Dabei konnten die Zuwächse im Bereich der Bezirksdirektionen aufgrund der positiven Marktentwicklung bei Live-Konzerten (Steigerung um 7,8 Mio EUR) und im Auslandsbereich (Steigerung um 2,9 Mio EUR) die Rückgänge im Tonträgermarkt nicht auffangen. Hier führe die zunehmende Musiknutzung im Internet weiterhin zu rückläufigen Um- und Absätzen, so habe sich das Tempo der Ertragsrückgänge sogar noch erhöht (2007: 220,6 Mio EUR, Vorjahr: 240,6 Mio EUR). Ein weiterer Grund für den Rückgang der Erträge ist ein nicht marktbedingter Umstand, sondern der tariflose Zustand im Bereich Rundfunk mit den deutschen Kabelnetzbetreibern. Mit letzteren sei es im Jahr 2007 zu keinem Neuabschluss gekommen, weshalb diese lediglich Abschlagszahlungen in Höhe von 60 Prozent der bisher geleisteten Vergütungen gezahlt hätten.

Auch die die wachsenden Musiknutzungen im Bereich Internet/Online führten weiterhin zu einer noch nicht ausreichenden Beteiligung der Urheber an den wirtschaftlichen Ergebnissen. Neben internationalen Kooperationen, einer Vielzahl von Verhandlungen und Schiedsstellenverfahren würden weiterhin auch gerichtliche Auseinandersetzungen verfolgt, um die bisherigen Erfolge im Kampf gegen die Internetpiraterie fortzusetzen. Als ein Beispiel nannte hier Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, illegale Angebote im sog. »Usenet« (siehe Urteile der Landgerichte Hamburg, ZUM 2007, 492, München I, ZUM 2007, 496 und Düsseldorf, ZUM 2007, 553; a. A. aber OLG Düsseldorf ZUM 2008, 332, Heft 4). Heker kündigte an, auch in Zukunft diesen Weg weiter beschreiten zu wollen, um Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Zugleich sollen aber auch Vereinbarungen dabei helfen, einerseits die Nutzung vom Weltrepertoire musikalischer Werke zu ermöglichen und andererseits den Musikautoren und -verlagen hierfür einen angemessenen Ausgleich zu verschaffen.

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[IUM/hl]

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