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30.09.2008; 12:28 Uhr
Verwaltungsgericht Hannover lehnt Eilantrag von Ulrich Wickerts Produktionsfirma ab
Vergabe der RTL-Fensterprogrammlizenz an dctp sei nicht zu beanstanden

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag der Produktionsfirma Ulrich Wickert Produktion GmbH (UWP) mit Beschluss vom 29. September 2008 abgelehnt. Die UWP hatte sich um die Erteilung einer Fensterprogrammlizenz gemäß § 31 RStV im Programm von RTL bei der zuständigen Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) beworben und war in der Auswahl dem Mitbewerber Development Company for Television Program mbH (dctp) unterlegen. Die dctp hatte bereits für die vergangenen fünf Jahre eine Fensterprogrammlizenz erhalten und unter anderem die Formate »Spiegel TV« und »stern tv« produziert.

Zusammen mit einer Klage gegen die Auswahlentscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt hatte die UWP auch Eilanträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und auf vorläufige Lizenzerteilung gestellt, die nun vom Verwaltungsgericht Hannover abgelehnt wurden. Nach Ansicht des Gerichts sei das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden. Formal habe eine Anhörung der UWP oder eine Möglichkeit zur Nachbesserung der Bewerbung bei der Auswahl- und Zulassungsentscheidung der NLM nicht erfolgen brauchen. Die Entscheidung selbst sei auch nicht zu beanstanden. Sie sei im Einvernehmen mit RTL und unter Einbeziehung der Entscheidung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erfolgt. Die KEK habe dabei festgestellt, dass die dctp - anders als von UWP gerügt - von RTL unabhängig sei und mit ihren Informationssendungen die Programmvielfalt steigere.

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