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02.10.2008; 16:29 Uhr
DVD-Kopiersoftware »Real DVD« wird in den USA gerichtlich überprüft
Filmindustrie sieht in dem Programm eine unzulässige Umgehung des Kopierschutzes

Nachdem verschiedene Hollywood-Studios dem US-amerikanischen Unternehmen Real Networks mit rechtlichen Schritten gegen sein neues Programm »Real DVD« gedroht haben, hat der Softwarehersteller vor einem Bezirksgericht in San Francisco Klage auf Feststellung erhoben, dass die Software nicht gegen geltendes Recht verstößt, weil das Arbeitsprinzip keine verbotene Umgehung des DVD-Kopierschutzes darstellt. Zwischenzeitlich hat auch der Filmverband MPAA seinerseits Klage gegen Real Networks eingereicht.

»Real DVD« kann DVD-Inhalte auf der Festplatte speichern, damit sie anschließend auch ohne den optischen Datenträger abspielbar sind. Der Hersteller beruft sich bei der Zulässigkeit auf die »fair-use-doctrine« des »Digital Millennium Copyright Act«, die mit den Schrankenbestimmungen des deutschen Urheberrechts vergleichbar ist. Kopierschutzmaßnahmen dürfen jedoch, wie nach der deutschen Vorschrift des § 95 a UrhG, auch nach amerikanischem Recht nicht umgangen werden. Daher sind sog. »DVD-Ripper«, die das bei DVDs weit verbreitete »Content Scramble System« (CSS) umgehen und die Verschlüsselung entfernen, illegal. Anders als derartige »Ripper« entfernt »Real DVD« zwar die CSS-Verschlüsselung beim Kopieren der DVD-Inhalte auf den PC, stattet diese jedoch mit einer eigenen Verschlüsselung aus, die nur das Abspielen mittels Real-Software und nur auf den Computern des »Real DVD«-Lizenznehmers ermöglicht, der die DVD ursprünglich kopiert hatte. Über das Internet oder an Bekannte weitergegebene DVD-Abbilder sind somit nicht abspielbar.

Die angerufenen US-Gerichte müssen somit nun klären, ob die Entfernung der CSS-Verschlüsselung bei gleichzeitig erfolgender Sicherung mit einer proprietären Verschlüsselung eine verbotene Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen darstellt. In einem vergleichbaren Fall hatte die Firma Kaleidescape im März 2007 einen Rechtsstreit gegen das amerikanische DVD-Konsortium DVD CCA gewonnen. Der von Kaleidescape entwickelte Medienserver, der nach einem ähnlichen Prinzip DVD-Inhalte auf Festplatte ablegte und wieder mit einer Verschlüsselung versah, wurde von einem US-Gericht als zulässig erachtet. In Europa hatte ein finnisches Gericht im Mai 2007 entschieden, dass die CSS-Verschlüsselung von DVDs gar keine wirksame Schutzmaßnahme im Sinne einer mit den deutschen §§ 95 a ff. UrhG vergleichbaren finnischen Vorschrift darstellt (siehe Meldung vom 29.05.2007), und damit im konkreten Fall die Anleitung zur Umgehung der Verschlüsselung für zulässig erachtet.

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