mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
08.10.2008; 14:46 Uhr
Betreiberkonsortium Mobile 3.0 soll DVB-H-Lizenzen zurückgeben
Landesmedienanstalten planen Neustart für Handy-TV unter geänderten Rahmenbedingungen

Das Versuchsprojekt des Plattformbetreibers Mobile 3.0 wird von der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) als beendet angesehen, wie die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) in einer Pressemitteilung vom 7. Oktober 2008 berichtet. Mobile 3.0 hatte Ende 2007 die Sendelizenz für mobiles Fernsehen mit Handys und anderen Kleingeräte nach dem DVB-H-Standard erhalten (vgl. Meldungen vom 16.10.2007 und 03.03.2008) und zum 1. Juni 2008 mit einem Testbetrieb in Hamburg, München, Frankfurt und Hannover mit neun Fernseh- und drei Radioprogrammen begonnen.

Die Kommission bemängelt, dass das im Rahmen der Ausschreibung von Mobile 3.0 in Aussicht gestellte Gesamtkonzept nicht umgesetzt werden konnte. Auch seien keine Verträge über Netzbetrieb oder mit Vertriebspartnern vorgelegt worden. Mobile 3.0 habe seinerseits bereits angekündigt, das ursprünglich geplante Modell nicht zu den derzeitigen Rahmenbedingungen umsetzen zu können. Auch der Beitritt eines weiteren Investors würde nach Ansicht der ZAK keine Lösung dieser Probleme bringen.

Stattdessen sei Mobile 3.0 nun aufgefordert, die Lizenzen bis Ende Oktober zurückzugeben, andernfalls werde ein Widerrufsverfahren gegen die Vergabe eingeleitet. Eine schnelle Rückgabe ermögliche die zeitnahe Ausschreibung für ein weiteres Pilotprojekt. Dieses Vorhaben könne an die veränderten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden und von einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage in dem zum 1. September 2008 in Kraft getretenen 10. Rundfunkstaatsvertrag profitieren, die einen auf längere Zeit angelegten bundesweiten Testbetrieb für DVB-H ermögliche.

Das an Mobile 3.0 beteiligte Unternehmen Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) hatte bereits im April 2008 den Betrieb seiner Handy-TV-Plattform »Watcha«, die nach dem Konkurrenzstandard DMB ausstrahlte, eingestellt und die Sendelizenzen zurückgegeben (vgl. Meldung vom 30.04.2008).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3399:

https://www.urheberrecht.org/news/3399/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.