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09.10.2008; 15:39 Uhr
GEMA klagt gegen CISAC-Entscheidung der EU-Kommission
Anfechtungsklage beim Europäischen Gericht erster Instanz eingereicht

Neben dem internationalen Dachverband CISAC haben auch 22 betroffene europäische Verwertungsgesellschaften Klage gegen die Kartellentscheidung der EU-Kommission vom 16. Juni (COMP/C2/38.698 - CISAC) beim Europäischen Gericht erster Instanz eingereicht. Darunter auch die GEMA, wie diese in einer Pressemitteilung vom 9. Oktober berichtet. Im Rahmen eines EU-Wettbewerbsverfahrens (vgl. Meldung vom 27.07.2007) sah die Kommission insbesondere in Art. 3 der CISAC-Musterverträge wettbewerbswidrige Absprachen für einen Abschluss von Gegenseitigkeitsverträgen der Verwertungsgesellschaften, die eine Übertragung des eigenen Repertoires unter der territorialen Beschränkung auf das Verwaltungsgebiet des Vertragspartners vorsehen, und untersagte insgesamt 24 Verwertungsgesellschaften derartige Verhaltensabstimmungen wegen Verstoßes gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR.

Wie die GEMA in ihrer Pressemitteilung ausführt, richte sich die nun eingereichte Anfechtungsklage insbesondere gegen die mangelnde Bestimmtheit der Untersagungsverfügung. Unklar sei, welches Verhalten von den Adressaten verlangt würde, was dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit widerspreche.

Die Kommissionsentscheidung sei auch in der Sache falsch, so die GEMA. Die territoriale Rechtevergabe für den Online-, Satelliten- und Kabelweiterleitungsmarkt durch die jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften sei das effektivste System der Rechtewahrnehmung und käme Rechteinhabern und Rechtenutzern gleichermaßen zugute. Neben der Anfechtungsklage habe man beim Europäischen Gericht erster Instanz auch einen Antrag auf Aussetzung des Vollzuges der Kommissionsentscheidung bis zur Entscheidung in der Hauptsache gestellt.

Auch die CISAC rügt die unklare Anordnung der Kommission. Nach ihrer Lesart würden nur multilaterale Abkommen, wie unter dem Dach der CISAC erfolgt, als wettbewerbswidrig erachtet. Gewissheit hierüber und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten solle nun die Entscheidung des Gerichts bringen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

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