Institut für Urheber- und Medienrecht |
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27.10.2008; 18:06 Uhr
AG DOK plädiert für vertragliche Klärung der Online-Verwertungsrechte
Öffentlich-rechtliche Sender sollen Rechteinhaber an ihren Internetaktivitäten beteiligen
Nach der Zustimmung der Ministerpräsidenten der Länder zu den Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages (vgl. Meldung vom 23. Oktober 2008) weist die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) auf eine im Entwurf enthaltene Protokollnotiz zu § 6 des Rundfunkstaatsvertrages hin, nach der von den öffentlich-rechtlichen Sendern eine »faire Aufteilung der Verwertungsrechte« erwartet wird. Die AG DOK habe in der Debatte um die Online-Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es bislang an einer Beteiligung der Rechteinhaber an derartigen Angeboten fehle. Zudem würden durch die Internetangebote der Sender eigene Verwertungsmöglichkeiten der Produzenten behindert. Daher seien hier grundlegend neue Vertragsregelungen notwendig, so Thomas Frickel, Vorsitzender und Geschäftsführer der AG DOK, in einer Presseerklärung vom 24. Oktober 2008. Man habe deshalb die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in zwei inhaltsgleichen Schreiben an den Intendanten des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), Markus Schächter, und an die Intendantin des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Monika Piel, zu »Verhandlungen über ausgewogene Vertragsbedingungen für Urheber und Produzenten« aufgefordert, heißt es in der Presseerklärung der AG DOK weiter. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3422: http://www.urheberrecht.org/news/3422/
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