Institut für Urheber- und Medienrecht

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03.11.2008; 20:08 Uhr
Französischer Senat beschließt Gesetz zu Internetsperren bei Urheberrechtsverstößen
Modell der »abgestuften Antwort« muss noch von der Nationalversammlung verabschiedet werden

Der umstrittene Gesetzentwurf der französischen Regierung zu einer Internetsperre bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen ist vom französischen Senat mit einer großen Mehrheit von 297 zu 15 Stimmen verabschiedet worden. Dieses System der »abgestuften Antwort« sieht Verwarnungen des Nutzers per E-Mail und Briefpost vor. Bei einer dritten Urheberrechtsverletzung (»Three Strikes«) soll schließlich der Internetzugang für ein Jahr lang gesperrt werden. Lediglich E-Mail-Korrespondenz soll, soweit technisch möglich, weiterhin möglich sein. Auf diese Einschränkung des Sperrungsumfangs einigte sich der Senat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.

Der Vorschlag Frankreichs für eine entsprechende Regelung auf EU-Ebene war im September 2008 vom EU-Parlament abgelehnt worde. Der nun beschlossene Entwurf einer nationalen Regelung muss nun noch von der französischen Nationalversammlung verabschiedet werden.

[IUM/bs]

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