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06.11.2008; 13:25 Uhr
Bundesregierung einigt sich auf Änderungen des BKA-Gesetzes
Schutz der Privatsphäre durch zweistufiges Verfahren bei Online-Durchsuchungen

In der Debatte um die Änderungen des »Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten« (BKA-Gesetz) haben sich die Regierungsparteien nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios auf eine Regelung zu heimlichen Online-Durchsuchungen geeinigt. Ein zweistufiges Verfahren soll die Privatsphäre des Betroffenen bestmöglich schützen und so die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Anforderungen erfüllen.

Als ersten Schritt sehen die geplanten Regelungen die richterliche Anordnung der Durchsuchung vor. Nach erfolgter Datenerhebung und vor der Verwertung sollen die so gewonnenen Ergebnisse auf zweiter Stufe durch zwei BKA-Beamte und den Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes dahingehend überprüft werden, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen ist. Bei Zweifeln über die Verwertbarkeit müssen die Daten einem Richter zur Entscheidung vorgelegt werden. Die durch das BKA-Gesetz erteilten Befugnisse für Online-Durchsuchungen sollen nach Plänen der Bundesregierung bis Ende 2020 befristet sein.

Die Beratungen im Bundestag über das BKA-Gesetz und die Verabschiedung sind für die Sitzung am kommenden Mittwoch, den 12. November 2008 vorgesehen.

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