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20.11.2008; 16:52 Uhr
Rapper Bushido wegen Urheberrechtsverletzung verklagt
Französische Gothic-Band erhebt Plagiatsvorwürfe

Vor dem Landgericht Hamburg wird im Januar 2009 ein Prozess wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gegen den deutschen Rapper Bushido beginnen. Wie »Spiegel Online« berichtet, wirft die französische Band Dark Sanctuary dem Musiker vor, Teile ihrer Lieder für insgesamt 16 Rap-Songs verwendet zu haben, acht davon seien auf dem Album »Von der Skyline zum Bordstein zurück« erschienen. Gestützt werden diese Vorwürfe auf ein Gutachten des Berliner Musikwissenschaftlers Hartmut Fladt, der bei den betroffenen Songs von einer »drastischen Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle« spricht.

Fladt führt weiter aus, dass so genanntes »Sampling« gerade im Bereich der Rap-Musik üblich sei, dies jedoch das Einverständnis der Künstler voraussetze. Der Bundesgerichtshof, der sich ebenfalls mit der Frage des unautorisierten Samplings zu beschäftigen hatte, betonte in seinem Urteil (vgl. Meldung vom 20. November 2008), dass schon die Übernahme einer kurzen Rhythmussequenz eine Urheberrechtsverletzung darstellen könne, soweit dabei kein derart großer Abstand von der ursprünglichen Tonfolge gehalten werde, um sich als Künstler auf das Recht zur freien Benutzung gem. § 24 Abs. 1 UrhG berufen zu können.

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