Institut für Urheber- und Medienrecht

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25.11.2008; 20:04 Uhr
Entscheidung über BKA-Gesetz in der nächsten Sitzung des Bundesrates
DJV und BDVZ rufen die Länder zur Ablehnung auf

Nach Verabschiedung des »Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten« durch den Bundestag (vgl. Meldung vom 12. November 2008) ist die Abstimmung über die Gesetzesnovelle im Bundesrat für die nächste Sitzung am kommenden Freitag, dem 28. November 2008 vorgesehen. Im Vorfeld der Sitzung haben sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) erneut an der Diskussion um das umstrittene Gesetz beteiligt und sich für eine Ablehnung ausgesprochen. Der BDZV appellierte an die Ministerpräsidenten, gegen das BKA-Gesetz zu stimmen, da es die Pressearbeit, die eine öffentliche Aufgabe erfülle, erschweren würde. Zugleich zeigte man sich erfreut an der öffentlichen Diskussion. Diese zeige, dass die Folgen dieses Gesetzes von der Öffentlichkeit wesentlich gravierender eingeschätzt werden, als im Bundesrat, der dem Gesetzesvorhaben Mitte November 2008 mit großer Mehrheit zugestimmt hatte.

Dabei betonte der BDVZ erneut, dass das BKA-Gesetz in seiner vom Bundestag verabschiedeten Form ein »Affront gegen die Presse sei«, da die Pressefreiheit hier offenbar eine nur untergeordnete Rolle spiele. Insbesondere sei die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen bei Journalisten, die mit der Recherche zu Straftaten befasst sind, »ein unhaltbarer Zustand«. Auch der DJV appellierte für eine Ablehnung des Gesetzes, da dadurch der Rechercheschutz gefährdet werde. Dabei begrüßte man auch, dass diese Auffassung von einigen Bundesländern geteilt werde.

Unterdessen kündigten die Landesregierungen von Bayern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg an, sich in der Abstimmung im Bundesrat ihrer Stimme zu enthalten. Damit scheint eine Ablehnung des Gesetzes durch den Bundesrat immer wahrscheinlicher.

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