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02.12.2008; 19:03 Uhr
Einigungsvorschlag im Prozess um »Baader-Meinhof-Komplex«
28. Zivilkammer des LG Köln schlägt Hinweistafel zu Filmbeginn vor

Dem Film »Der Bader-Meinhof-Komplex« solle künftig der Hinweis voran gestellt werden, dass in einigen Szenen von der Realität abgewichen werde. So lautet einem Bericht der »Frankfurter Allgemeine« zufolge der Einigungsvorschlag des Landgerichts Köln im Prozess um Darstellungen der Ereignisse rund um die Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto durch die »RAF«. Die Witwe des damaligen Vorstandssprechers der Dresdner Bank, Ignes Ponto, hatte Klage gegen die Produktionsfirma Constantin Film eingereicht und eine einstweilige Verfügung beantragt, weil sie sich durch die Filmszenen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht.

Grundsätzlich wolle sie den Film nicht blockieren, doch gerade die Tötungsszene selbst entspreche ihrer Ansicht nach nicht der Realität. Und das, obwohl der Film den Eindruck vollständiger Authentizität erwecke, so Ponto. Nach Vorschlag des Gerichts könnte ein entsprechender Hinweis bei der künftigen Verwertung des Films, den sich bislang 2,6 Millionen Kinobesucher angesehen haben, auf DVD oder durch Fernsehausstrahlung diesen Eindruck relativieren. Eine Pflicht zur Einblendung eines solchen Hinweises wurde auch im Rechtsstreit um den Film »Nur eine einzige Tablette« angenommen, der den »Contergan-Skandal« dokumentarisch aufarbeitet und mit fiktionalen Elementen verbindet (vgl. OLG Hamburg ZUM 2007, 483 und BVerfG ZUM-RD 2007, 453).

Eine Fortsetzung des Prozesses ist für den 7. Januar 2009 geplant.

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