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22.12.2008; 14:24 Uhr
Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stimmt rundfunkrechtlichen Satzungen zu
Gewinnspielsatzung sowie Zugangs- und Plattformsatzung wurden beschlossen

Zur Konkretisierung der durch den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zum 1. September 2008 eingeführten Vorschrift des § 8 a RStV, der die Zulässigkeit von Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen im Hörfunk und Fernsehen regelt, hat nun auch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA-HSH) der Gewinnspielsatzung zugestimmt. Die Satzung sieht unter anderem ein Irreführungsverbot und die Verhinderung von Mehrfachbeteiligungen vor.

Einer Pressemitteilung zufolge habe der Medienrat der MA-HSH die Gewinnspielsatzung gemeinsam mit der Zugangs- und Plattformsatzung beschlossen, die die mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags eingeführten umfangreichen Neuregelungen zur Plattformregulierung umsetzen und näher ausgestalten soll. Das Inkrafttreten der Satzungen setzt die Zustimmung aller 14 Landesmedienanstalten voraus.

Zu diesem Thema:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Plattformbetreiber - Symposion des Instituts für Urheber- und Medienrecht im Rahmen der Medientage München 2008, ZUM 2009, 1-21 (Heft 1)

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

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