Bundesfamilienministerin von der Leyen weist Zweifel an der Umsetzbarkeit von Netzsperren zurück
Mit Verweis auf den erfolgreichen Einsatz von Filtersystemen in Norwegen und weiteren Ländern verteidigt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ihr Vorhaben, Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Wie »Spiegel Online« berichtet, wies sie dabei auch die im Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages geäußerten Zweifel an der technischen Umsetzung und rechtlichen Zulässigkeit von Sperrungsverfügungen zurück (vgl. Meldung vom 10. Februar 2009). Für die Identifizierung der rechtswidrigen Inhalte sei das Bundeskriminalamt verantwortlich, die Provider müssten die Sperre lediglich umsetzen. Von der Leyen kündigte an, innerhalb der nächsten vier Wochen entsprechende Vereinbarung mit den Anbietern zu treffen, so dass erste Sperrungen bereits in einigen Monaten erfolgen könnten. Unterstützung erhielt die Familienministerin von Max-Peter Ratzel, Direktor von Europol, der in einer providerseitigen Filterung eine wirksame Möglichkeit sieht, auch Tauschgruppen für kinderpornographisches Material einzudämmen.
Unterdessen fand am 12. Februar 2009 eine öffentliche Anhörung des Unterausschusses »Neue Medien« des Deutschen Bundestags statt, in der sich die eingeladenen Experten weitestgehend einig darüber waren, dass die Sperrmaßnahmen nicht voll wirksam, sondern lediglich zugangserschwerend seien. Oliver Süme vom Verband der Deutschen Internetwirtschaft forderte ebenso wie Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey eine gesetzliche Grundlage für die Sperrung von Internetseiten. Über die einzusetzende Sperrmethode bestand hingegen noch Uneinigkeit. So sprach sich Prof. Dr.-Ing. Hannes Federrath von der Universität Regensburg für die sog. Hashwert-Methode aus, während der Direktor des Bundeskriminalamtes, Jürgen Maurer eine DNS-Sperrung bevorzugte. Vermittelnd betonte Friedemann Schindler von »Jugendschutz.net«, dass es zunächst einmal wichtig sei, unabhängig von ihrer technischen Wirksamkeit überhaupt Sperrmaßnahmen zu ergreifen.
Dokumente:
- Meldung Spiegel Online vom 12. Februar 2009
- Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12. Februar 2009
Institutionen:
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