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09.03.2009; 14:51 Uhr
GEMA gewinnt Rechtsstreit gegen Betreiber eines Usenet-Dienstes
OLG Hamburg: Alphaload ist verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat auch in zweiter Instanz einen Erfolg gegen den Betreiber des Usenet-Dienstes Alphaload, die Walea GmbH, erzielt. In seiner Entscheidung vom 28. Januar 2008 bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. Oktober 2007 und legte Walea die Pflicht auf, zu verhindern, dass die streitgegenständlichen Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire auffindbar und herunterladbar sind (Az.: 5 U 255/07, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Gleichzeitig darf die Möglichkeit der illegalen Nutzung des Dienstes nicht mehr beworben werden. Alphaload ist ein kostenpflichter Anbieter sog. Usenet-Server, der seinen Kunden den Dateiaustausch über »Newsgroups« ermöglicht, die als »Schwarze Bretter« fungieren. Gleichzeitig wird eine entsprechende Software zum Auffinden und Herunterladen der Inhalte bereit gestellt. Darin sahen sowohl das Landgericht als auch die Berufungsinstanz eine »Öffentliche Zugänglichmachung« der im Usenet verbreiteten, geschützten Inhalte, da die missbräuchliche Nutzung erleichtert und sogar beworben werde. Seitens der GEMA begrüßte man das Urteil des OLG, da dadurch ein »weiterer wichtiger Grundstein« für einen stärkeren Urheberrechtsschutz gelegt worden sei, wie der Vorstandsvorsitzende, Dr. Harald Heker erklärt. Der vorliegende Fall und die Entscheidung des Gerichts zeigten, dass Access-Provider durchaus für Urheberrechtsverletzungen, die sie als Zugangsvermittler ermöglicht haben »in die Pflicht genommen werden können«, so Heker weiter. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3565: http://www.urheberrecht.org/news/3565/
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