mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.03.2009; 17:32 Uhr
Lizenzstreit zwischen Google und PRS: YouTube sperrt Musikvideos in Großbritannien
Keine Einigung nach Ablauf des bisherigen Lizenzvertrages

Als Konsequenz aus dem andauernden Streit zwischen Google als Betreiber des Videoportals »YouTube« und der britischen Verwertungsgesellschaft Performing Rights Society for Music (PRS) ist nun der Zugriff auf zahlreiche Musikvideos von Großbritannien aus gesperrt worden. Gleichzeitig machte der zuständige YouTube-Geschäftsführer, Patrick Walker, im Blog des Videoportals auf die zähen Verhandlungen zwischen den Parteien aufmerksam, für die aus seiner Sicht zwei Hindernisse verantwortlich seien. Zum einen seien die Gebührenforderungen der PRS zu hoch, zum anderen mache die PRS keine Angaben darüber, welche Songs zu ihrem Repertoire gehören.

PRS und Google hatten sich im August 2007 auf einen Lizenzvertrag für die Verwendung des PRS-Repertoires in dem Videoportal geeinigt (vgl. Meldung vom 31. August 2007). Ein entsprechender Lizenzvertrag wurde wenig später auch für Deutschland mit der Verwertungsgesellschaft GEMA geschlossen (vgl. Meldung vom 12. November 2007).

Nach Ablauf des bisherigen Lizenzvertrages dauern in Großbritannien die Verhandlungen nun an. In einer Stellungnahme zur Sperrung der Musikvideos kritisiert die PRS, dass die Maßnahme mitten in die Verhandlungen der Parteien falle und Google im Vorfeld nicht über das Vorgehen informiert habe. Dieser drastische Schritt schade sowohl Verbrauchern als auch der von der PRS vertretenen Rechteinhabern, so Geschäftsführer Steve Porter.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3568:

https://www.urheberrecht.org/news/3568/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.