Bundesfamilienministerin von der Leyen hält an Selbstverpflichtung der Internetprovider fest
In der Diskussion um eine Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten weist Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen auch die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geäußerten rechtlichen Bedenken zurück und kündigt an, eine vertragliche Einigung mit den Internet-Providern weiter vorantreiben zu wollen (vgl. Meldung vom 12. März 2009). Zypries hatte, wie das Nachrichtenmagazin »Focus« berichtet, in einem fünfseitigen Brief an die Familienministerin die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Sperrungsmaßnahmen bezweifelt, da hierzu die Kommunikation der Internetnutzer gefiltert werden müsse und damit in ihre Grundrechte eingegriffen werde. Aus diesem Grund sei hier eine vertragliche Vereinbarung mit den Internet-Providern nicht ausreichend, sondern eine gesetzliche Regelung notwendig.
Von der Leyen kündigte unterdessen an, dass man im Bundesfamilienministerium derzeit parallel zu den Vertragsverhandlungen mit den Providern Eckpunkte für eine solche gesetzliche Regelung erarbeite, die man der Bundesregierung am 25. März 2009 vorlegen wolle. Unabhängig davon sei jedoch ein schnelles Handeln geboten, da das Gesetzgebungsverfahren mehrere Monate dauern und durch einen Regierungswechsel nach den Bundestagswahlen Ende 2009 unterbrochen werden könnte.
Abgesehen von rechtlichen Bedenken scheint die technische und organisatorische Umsetzung der Netzsperren durch die Zusammenarbeit von Bundeskriminalamt und Providern möglich, wenngleich Experten dem Bericht des »Focus« zufolge nicht mit einer vollständigen Ausgrenzung kinderpornographischer Inhalte im Internet rechnen. Zumindest sei jedoch eine mit den Sperrmaßnahmen verbundene Abschreckung zu erwarten.
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