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20.03.2009; 20:34 Uhr
Fußball-Portal »Hartplatzhelden« unterliegt auch in zweiter Instanz im Streit um Videoaufnahmen
OLG Stuttgart: Wettbewerbsverstoß wegen unlauterer Nachahmung

Das Internetportal »Hartplatzhelden«, das den Betreibern zufolge als Plattform für den Amateurfußball fungieren soll und seinen Nutzern unter anderem ermöglicht, eigene Aufzeichnungen von Fußballspielen als Video-Streams einzustellen, hat auch das Berufungsverfahren im Rechtsstreit mit dem Württembergischen Fußballverband e.V. (wfv) verloren. Der Verband war gegen die Videoaufzeichnungen von Amateurspielen, die im Verbandsgebiet und unter seiner Spielleitung ausgetragen wurden, vorgegangen und hatte mit seiner Klage schon in erster Instanz vor dem Landgericht Stuttgart Erfolg, weil dem wfv als Veranstalter der Fußballspiele auch im Amateurbereich die alleinigen Verwertungsrechte zustehen (ZUM 2009, Heft 3, Seite 258).

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte in seinem Urteil vom 19. März 2009 (Az. 2 U 47/08, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt) die Entscheidung der Vorinstanz. Da die Betreiber des Internetportals »Hartplatzhelden« mit dem wfv in einem Wettbewerbsverhältnis in Bezug auf die wirtschaftliche Vermarktung von Spielszenen stehen, sei das Angebot von »Hartplatzhelden« als unlautere Nachahmung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) anzusehen. Am Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses ändere auch die Tatsache nichts, dass es sich bei dem Fußballverband um einen gemeinnützigen Verein handelt, so das Gericht. Dem wfv stehe als Veranstalter des Spiele ein ausschließliches Verwertungsrecht zu, so dass die Video-Streams auf »Hartplatzhelden« wettbewerbsrechtlich unzulässig seien. Eine Revision zum Bundesgerichtshof, der bislang nur zu einer ähnlichen Thematik im Profisport entschieden hat, wurde zugelassen, da eine Sache im Amateurbereich von grundsätzlicher Bedeutung sei.

Als Reaktion auf das Urteil zeigte sich der Präsident des wfv, Herbert Rösch, erfreut. Die Entscheidung sei ein »klarer Sieg für den Amateurfußball«, das Ziel des Verbandes sei weiterhin ein »bestmögliche Darstellung des Amateurfußballs - auch im Internet«. Im Gegensatz dazu bezeichneten die Betreiber von »Hartplatzhelden« das Urteil als »falsch und fatal«, weil der Amatuerfußball den Verbänden und nicht den Akteuren zugeordnet werde. Verbunden mit einem Spendenaufruf zur Finanzierung der Prozesskosten kündigte man eine Revision beim Bundesgerichtshof an.

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