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18.04.2009; 17:08 Uhr
Bundeskriminalamt schließt mit Providern Vertrag über Netzsperren
Bundesregierung will in der nächsten Woche gesetzliche Grundlagen beschließen

Die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen initiierten Verhandlungen über die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten (vgl. Meldung vom 17. März 2009) sind am Freitag, dem 17. April 2009 mit einem Vertrag zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den fünf größten deutschen Internetprovidern beendet worden. Darin verpflichten sich die Anbieter, ihren Kunden den Zugriff auf die in einer Liste des BKA aufgeführten Webseiten durch eine DNS-Sperre zu verwehren. Experten wiederholten im Zusammenhang mit dem Abschluss der Vereinbarung ihre Zweifel an der technischen Wirksamkeit dieser Sperren, da sich die Umleitung auf DNS-Ebene leicht umgehen lasse.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) betonte in einer Pressemitteilung, dass es nun wichtig sei, die Sperrungsverpflichtung auch gesetzlich abzusichern. Über eine solche gesetzliche Grundlage für Netzsperren will die Bundesregierung in einer Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch beraten. Wie »Spiegel Online« berichtet, sieht der Gesetzentwurf dabei zahlreiche Ausnahmen z.B. für kleine Provider und öffentliche Einrichtungen vor. So ist nach »Spiegel«-Informationen u.a. vorgesehen, dass die Pflicht zur Sperrung durch »geeignete und zumutbare technische Maßnahmen« nur für Provider gelten soll, die mindestens 10.000 Kunden entgeltlich Zugang zum Internet ermöglichen. Provider von Behörden oder Hochschulen müssten nach den derzeitigen Plänen ebenfalls keine Maßnahmen ergreifen.

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