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11.05.2009; 19:04 Uhr
Online-Petition gegen Netzsperren erreicht notwendige Grenze von 50.000 Unterzeichnern
Petitionsausschuss des Bundestages ist aufgerufen - Wiefelspütz: Gesetzgebungsverfahren dadurch nicht gefährdet

Der Widerstand gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Sperrmaßnahmen von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten steigt. An einer vom Aktionsbündnis Freiheit statt Angst unterstützten Online-Petition haben sich mittlerweile mehr als 75.000 Unterzeichner beteiligt. Mit Erreichen der Grenze von 50.000 ist nun der Petitionsausschuss aufgefordert, sich in einer öffentlichen Sitzung mit den Forderungen der Unterstützer zu befassen. Hauptpetentin Franziska Heine stellt das Hauptziel der geplanten Netzsperren, den Schutz von Kindern und die Verhinderung von Missbrauch, nicht in Frage, hält die vorgesehenen Maßnahmen jedoch für ungeeignet und sieht in der Sperrung von Internetseiten eine Verletzung des Grundrechts der Informationsfreiheit, wie aus der Begründung der Petition hervorgeht.

Der Gesetzentwurf, der Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorsieht, wurde am 22. April 2009 durch die Bundesregierung beschlossen (vgl. Meldung vom 22. April 2009); am gleichen Tag hatte Heine ihre Petition eingereicht. Vertreter der Regierungsparteien sehen trotz Erreichen der notwendigen Grenze von 50.000 Unterschrriften keine Schwierigkeiten für das geplante Gesetz. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, betonte ggü. dem »Kölner Stadtanzeiger«, das Gesetzgebungsverfahren werde durch die Petition nicht gefährdet.

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