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25.05.2009; 18:58 Uhr
Frankfurter Rundschau: Filmverleiher erwirken einstweilige Verfügung gegen Zattoo
Internet-TV-Plattform betreibt keine direkte Weiterleitung des Fernsehsignals

Die Filmverleihunternehmen Warner Bros. und Universal haben nach Informationen der »Frankfurter Rundschau« eine einstweilige Verfügung im Urheberrechtsstreit um die Ausstrahlung von Spielfilmen gegen die Internet-TV-Plattform Zattoo erwirkt. Einem Bericht der »FR« vom 20. Mai 2009 zufolge ist es Zattoo aufgrund der Anordnung des Amtsgerichts Hamburg untersagt, eine Reihe von Filmen, für die Warner Bros. und Universal Rechte wahrnehmen, via Internet auszustrahlen.

Die Internet-Plattform, die unter anderen auch mit ARD und ZDF kooperiert, ermöglicht ihren Nutzern den zeitgleichen Empfang eingespeister Fernsehprogramme via Internet. Anders als Zattoo sehen die Filmverleiher in dem Internet-Angebot jedoch keine bloße Weiterleitung der TV-Signals der Sender, sondern eine Bearbeitung durch die Unterbrechung des Original-Programms mit eigenen Werbespots. Aus diesem Grund könne auch die Verbreitung von Filmen über Zattoo untersagt werden, obwohl ihre Ausstrahlung durch die TV-Sender aufgrund entsprechender Lizenzen zulässig sei. Laut »FR« sollen z.B. die Hitchcock-Filme »Psycho« und »Frenzy« von der Verfügung betroffen sein. Zattoo sei nun dazu übergangen, sein Bild bei Ausstrahlung der entsprechenden Filme durch einen kooperierenden TV-Sender zu schwärzen.

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