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03.06.2009; 15:44 Uhr
RTL darf Dokumentationsreihe »Erwachsen auf Probe« ausstrahlen
Verwaltungsgerichte in Köln und Hannover lehnen Verbotsanträge ab

Kurz vor der geplanten Ausstrahlung der TV-Dokumentationsreihe »Erwachsen auf Probe« haben die Verwaltungsgerichte in Köln und Hannover Verbotsanträge des Familiennetzwerks abgelehnt. Der Interessenverband, der sich familienpolitischen Zielen verpflichtet fühlt, hatte ein Einzelmitglied im Prozessen gegen das Jugendamt der Stadt Köln einerseits und gegen die für den privaten Fernsehsender RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) unterstützt. Durch Anträge sollten Jugendamt und Landesmedienanstalt verpflichtet werden, dem Fernsehsender RTL die Ausstrahlung der Sendung zu untersagen, weil diese insbesondere gegen die Menschenwürde verstoße. In der betreffenden RTL-Sendung überlassen Elternpaare Jugendlichen ihre Kleinkinder, um diese hinsichtlich Betreuung und Belastung »auf die Probe zu stellen«.

Nach Ansicht der Kölner Verwaltungsrichter, könne das Jugendamt die Austrahlung nicht in eigener Zuständigkeit untersagen, da ausschließlich die Landesmedienanstalten nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) für die Medienaufsicht des privaten Rundfunks zuständig seien. Darüber hinaus sei fraglich, inwieweit die Antragssteller überhaupt durch die Ausstrahlung der Folgen der Dokumentationsreihe in eigenen Rechten verletzt seien. Das angeführte Grundrecht auf Menschenwürde begründe, ebenso wie die übrigen reklamieren Rechte, nur einen Abwehranspruch gegen den Staat, nicht hingegen einen Handlungsanspruch auf Einschreiten des Staates gegen Dritte. In dem Parallelverfahren gegen die NLM vor dem Verwaltungsgericht Hannover wurde der Antrag ebenfalls abgelehnt, da das Gericht ebenfalls Rechte der Antragssteller nicht verletzt sieht. Ein Einschreiten der NLM sei nicht im Interesse eines Einzelnen, sondern nur bei öffentlichem Interesse möglich. Als Maßnahme stehe der Landesmedienanstalt in diesem Fall ohnehin nur eine rechtsaufsichtliche Beanstandung zu. Darüber hinaus wiesen die Hannoveraner Richter auch auf den Umstand hin, dass die RTL-Sendung durch die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) freigegeben worden sei.

Neben diesen verwaltungsgerichtlichen Verfahren hatte die geplante Ausstrahlung von »Erwachsen auf Probe« auch zu familien- und medienpolitischen Diskussionen geführt. So hatten neben Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen auch der Kinderschutzbund und die evangelische Kirche einen Stopp der Serie gefordert. Der Sender selbst verteidigte die Sendung. Man wolle auf das Problem der Teenagerschwangerschaften aufmerksam machen und habe daher das in Großbritannien sehr erfolgreiche Format übernommen, so RTL-Unterhaltungschef Tom Sänger. Von der Leyen wies im Zusammenhang mit Teenagerschwangerschaften darauf hin, dass die Situation in Großbritannien besonders problematisch sei. In Deutschland hingegen wirke sich die Aufklärungsarbeit in Schulen positiv aus.

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