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16.06.2009; 17:29 Uhr
Einigung innerhalb der Koalition über Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen
Abstimmung über »Zugangserschwerungsgesetz« im Bundestag könnte bereits am kommenden Donnerstag erfolgen

Der umstrittene Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen ist in entscheidenden Punkten abgeändert worden. SPD und CDU/CSU einigten sich auf einen gemeinsamen Entwurf, dem der Bundestag bereits am kommenden Donnerstag, 18. Juni 2009 zustimmen könnte. Wie »Spiegel Online« berichtet, soll die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalte nach Änderungen des ursprünglichen Entwurfs in einem Spezialgesetz geregelt werden. Das »Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen« (Zugangserschwerungsgesetz) soll nach dem Subsidiaritätsprinzip nur dann Sperrmaßnahmen vorsehen, wenn zuvor vergeblich versucht wurde, die Inhalte zu entfernen. Zudem soll auch die Arbeit des Bundeskriminalamtes bei der Erstellung der Sperrlisten durch ein Kontrollgremium kontrolliert und die Listen auf Korrektheit geprüft werden. Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Datensammlung bei Zugriffsversuchen auf gesperrte Seiten. Nach dem überarbeiteten Gesetzentwurf soll auf eine Erhebung und Sammlung der Nutzerdaten verzichtet und eine zivilrechtliche und strafrechtliche Verwendung ausgeschlossen werden.

Durch die Schaffung eines Spezialgesetzes mit dem ausdrücklichen Zweck der Bekämpfung von Kinderpornographie soll auch verhindert werden, dass die Infrastruktur der Sperrmaßnahmen auch für weitere Arten rechtswidriger Internet-Inhalte (z.B. Urheberrechtsverstöße) genutzt werden, wie Martin Dörmann (SPD) gegenüber »Spiegel Online« erklärte. Zwar seien Gesetzesänderungen in künftigen Legislaturperioden stets denkbar, durch die Änderungen des Entwurfs sollen jedoch die Grundrechte gestärkt und »möglichst hohe Hürden« aufgestellt werden.

Unterdessen hat die Online-Petition gegen das geplante Gesetz (vgl. Meldung vom 11. Mai 2009) bereits eine Unterzeichnerzahl von über 130.000 erreicht. Während das Gesetzgebungsverfahren noch vor Ende der Legislaturperiode abgeschlossen sein soll, sei laut »Spiegel Online« hingegen nicht damit zu rechnen, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestages bis dahin mit der Problematik von Internetsperren befasst habe.

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