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07.07.2009; 22:30 Uhr
Bundestag verabschiedet Reform des Bundesdatenschutzgesetzes
Kompromisslösung in der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen

Die durch die jüngsten Datenschutzskandale angeregte Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist am vergangenen Freitag, 3. Juli 2009 in der letzten regulären Sitzung vor der Sommerpause durch den Bundestag beschlossen worden. Im Gegensatz zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach welchem für die Weitergabe von Daten die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen erforderlich sein sollte, sieht die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach geänderte und nun durch den Bundestag beschlossene Novelle des BDSG weiterhin die Möglichkeit der Nutzung von Daten bestimmter listenmäßig erfasster Personengruppen etwa zu Werbezwecken vor. Die Zustimmung in die Weitergabe der Adressen kann nach der Neuregelung dann entfallen, wenn die Quelle der Daten aus dem jeweiligen Werbeschreiben hervorgeht. Zusätzlich soll beispielsweise ein Koppelungsverbot zukünftig verhindern, dass Unternehmen den Abschluss von Verträgen von der Zustimmung zur Verarbeitung der Daten abhängig machen.

Vertreter der Regierungsparteien bezeichneten die Lockerung der ursprünglich geplanten strengen Anforderungen für den Handel mit Adressen als »vernünftigen Kompromiss« zwischen Datenschutz, Wirtschaft und Verbrauchern. Bei der Abwägung habe man auch Interessen der Wirtschaft berücksichtigen müssen, denen man mit dieser Lösung gerecht werde. Vertreter der Opposition hingegen bemängelten, dass von den Zielen des Datenschutzgipfels im vergangenen Jahr nichts mehr übrig geblieben sei.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit, Peter Schaar begrüßte die Novellierung des BDSG. Grundsätzlich sei er für jede Stärkung des Datenschutzes dankbar. Das Gesetz enthalte »wichtige Verbesserungen, welche die Bürgerinnen und Bürger besser gegen Datenmissbrauch schützen«, so Schaar. Nächstes »Etappenziel« bei der Modernisierung des Datenschutzrechtes müsse nun ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sein. Gleichzeitig mahnte er jedoch an, dass der von der Bundesregierung zugesagte Wechsel zu einer Einwilligungslösung bei der Weitergabe von Daten nur »inkonsequent eingeleitet wurde«. Gründe dafür sieht Schaar in einer »beispiellose Lobbykampagne«, durch die sich gezeigt habe, dass hinsichtlich des Bewusstseins für Datenschutz in der Privatwirtschaft noch Nachholbedarf bestehe.

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