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08.07.2009; 20:54 Uhr
OLG Köln: Kommerzielles »WLAN-Sharing« ist wettbewerbswidrig
Community »fon« unterliegt in zweiter Instanz gegen Internetprovider

Das Angebot der Community »fon«, über die private Nutzer ihren Internetzugang für andere Mitglieder via »Wireless LAN« (WLAN) zur Verfügung stellen können, ist vom Oberlandesgericht Köln als wettbewerbswidrig eingestuft worden (Urteil vom 5. Juni 2009, Az.: 6 U 223/08). Damit bestätigten die Richter das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln, das die Betreiber von »fon« auf Klage eines Internetproviders hin neben der Feststellung einer Auskunfts- und Schadensersatzpflicht dazu verpflichtet hatte, »fon«-Mitgliedern künftig nicht mehr die Nutzung der Internetzugänge von Kunden des klagenden Providers zu ermöglichen. Diese Unterlassungspflicht sollte insbesondere dann gelten, wenn für die Nutzung Entgelte erhoben werden.

Mitglieder der Community können mit Hilfe eines von »fon« vertriebenen WLAN-Routers anderen Mitgliedern den Zugriff auf das Internet auf Grundlage zweier Modelle anbieten: Als sog. »Linus« stellen sie den Zugang kostenlos zur Verfügung und können im Gegenzug die Anschlüsse anderer Mitglieder kostenfrei nutzen. In der anderen Variante partizipieren sie als sog. »Bill« von den Einnahmen, die »fon« durch den Verkauf von Tagestickets für die Hotspot-Nutzung erzielt.

Dieses Geschäftsmodell sei wettbewerbswidrig, so das OLG Köln, weil es geeignet und darauf angelegt sei, das Vertriebskonzept des Internetproviders zu behindern. Obwohl sich das Angebot nicht an Kunden eines bestimmten Providers richte, liege dennoch eine »gezielte« Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG vor; dazu genüge es, wenn sich das Verhalten direkt oder indirekt gegen mehrere bestimmte Mitbewerber richte. Eine Behinderung folge aus dem Umstand, dass sich Flatrate-Angebote an durchschnittliche Internetnutzer richten, während die Bandbreiten der Anschlüsse von »fon«-Mitgliedern nach diesem Geschäftsmodell wesentlich intensiver genutzt würden, so dass die Mischkalkulation der Provider hinfällig würde.

In der deutschsprachigen Ausgabe ihres Blogs wies »fon« die Vorwürfe zurück. Die Community gefährde Flatrate-Modelle nichts, sondern fördere hingegen deren Absatz, da jedes Mitglied einen Breitbandanschluss samt Flatrate benötige. Gegen das Urteil des OLG Köln habe man daher Berufung eingelegt, so ein Blog-Eintrag vom 9. Juli 2009.

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