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27.07.2009; 16:01 Uhr
Lehrerin kündigt Verfassungsbeschwerde gegen »spickmich.de«-Urteil des BGH an
Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung wird gerügt

Nachdem der Bundesgerichtshof mit seinem Revisionsurteil vom 23. Juni 2009 die Unterlassungsklage einer Lehrerin gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Bewertungsportal »spickmich.de« abgewiesen hatte (vgl Meldung vom 23. Juni 2009; Veröffentlichung vorgesehen für ZUM 2009, Heft 10), soll sich das Bundesverfassungsgericht zur rechtlichen Zulässigkeit des Internetangebots äußern. Mit Verweis auf eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung wolle man Verfassungsbeschwerde erheben, wie «Spiegel Online« unter Berufung auf eine Aussage des Anwalts der Lehrerin berichtet.

Bei seiner Entscheidung hatte der BGH eine Abwägung zwischen dem Recht der betroffenen Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und des Rechts auf freien Meinungsaustausches der Portal-Nutzer anderseits vorgenommen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin unter anderem deshalb einer Veröffentlichung der Daten auf »spickmich.de« nicht entgegenstehen, weil diese das berufliche Umfeld betreffen. In diesem Bereich genieße der Einzelne nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre, so die Begründung der Bundesrichter.

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