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01.09.2009; 14:35 Uhr
Europäische Verlegerverbände reichen Schriftsatz zum »Google Book Settlement« ein
Hauptkritikpunkte: Formale Mängel des Verfahrens und Verstöße gegen urheberrechtliche Prinzipien

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat am 31. August 2009 zusammen mit weiteren europäischen Verlegerverbänden einen gemeinsamen Schriftsatz mit einer Stellungnahme zum »Google Book Settlement« bei dem Gericht in New York eingereicht, das sich am 7. Oktober 2009 erneut mit dem Vergleichsentwurf und den zwischenzeitlich geäußerten Einwänden beschäftigen wird (vgl. Meldung vom 29. April 2009).

Wie »buchreport.de« berichtet, sehen die europäischen Verleger in dem zwischen den US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden und Google geschlossenen Vergleich einen Verstoß gegen Grundprinzipien des Urheberrechts, an die auch die USA durch entsprechende völkerrechtliche Vereinbarungen gebunden sei. Dies betreffe beispielsweise die im Settlement vorgesehene Registrierungspflicht zur Geltendmachung von Rechten. Auch sei die Benachrichtigung der europäischen Verleger über den geplanten Vergleich sei unzureichend gewesen, so ein weiterer Kritikpunkt in der Stellungnahme. Des Weiteren rügen die Verleger mit dem nun eingereichten Schriftsatz, dass ihre amerikanische Verbandskollegen nicht berechtigt gewesen seien, einen Vergleich mit Google auszuhandeln, der aufgrund seiner Tragweite auch ausländische Autoren und Verlage betreffe.

Gleichzeitig schloss man sich in der Stellungnahme den Kritikpunkten des New Yorker Anwalts Scott Gant an, der in seinem bereits eingereichten Schriftsatz zahlreiche formale Mängel, urheberrechtliche Defizite und kartellrechtliche Bedenken herausstellt.

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