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21.09.2009; 20:24 Uhr
US-Justizministerium erhebt Einwände gegen »Google Book Settlement«
Interessen der Betroffenen seien nicht ausreichend berücksichtigt worden

Das US-Justizministerium hat das Gericht in New York, das zur Genehmigung des zwischen Google und den amerikanischen Verleger- und Autorenverbänden geschlossenen »Google Book Settlement« zuständig ist, zu erneuten Verhandlungen im Vergleichsverfahren aufgefordert. Der Vergleich dürfe in seiner derzeitigen Fassung nicht genehmigt werden, da er die Interessen der durch die Vereinbarung Betroffenen und zwingende rechtliche Regelungen nicht ausreichend berücksichtige, so die Auffassung des Department of Justice in seiner Stellungnahme. So verstoße das »Google Book Settlement« gegen Grundsätze des Urheber- und des Wettbewerbsrechts, insbesondere weil Google dadurch Rechte an Werken in einem derart großen Umfang zugesprochen würden, der einer gesetzgeberischen Entscheidung bedürfe.

Die Zugänglichmachung vergriffener Bücher werde vom US-Justizministerium zwar grundsätzlich begrüßt, so dass man daran interessiert sei, eine tragfähige Lösung für »Google Books« zu finden. Allerdings seien dazu neue Verhandlungen notwendig, bei denen allen Betroffenen die Gelegenheit gegeben wird, sich zu beteiligen. Trotz dieser Einwände gegen die gegenwärtige Fassung des Vergleiches sieht Google die Reaktion des Department of Justice auch positiv, da das Ministerium die Tragweite des Vergleiches für den Zugang zur Millionen von Büchern erkannt habe, so der Internetkonzern in einer Stellungnahme. Ob es trotz der Einwände des Ministeriums bei dem für den 7. Oktober 2009 angesetzten Termin für die mündliche Verhandlung im Genehmigungsverfahren bleibt, ist noch offen.

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