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23.10.2009; 17:28 Uhr
Frankreich: Verfassungsrat billigt »Hadopi«
Verfassungsrichter haben keine Einwände gegen Sperr-Gesetz

Die Beschwerde der parlamentarischen Opposition beim französischen Verfassungsrat gegen das umstrittene Gesetz »Hadopi«, das bei wiederholten Urheberrechtsverstößen im Internet neben Geldbußen auch eine Sperrung des Anschlusses als mögliche Maßnahmen vorsieht, war erfolglos. Im Juni 2009 hatte der Verfassungsrat bereits die erste Fassung des Gesetzes gekippt und Nachbesserungen notwendig gemacht. Hauptkritikpunkt der Verfassungsrichter war die Anordnung der vorgesehenen Internetsperren, über die eine eigens dafür eingerichtete Behörde entscheiden sollte.

Der daraufhin überarbeiteten Version »Hapodi 2«, die für Maßnahmen nun stets einen Richtervorbehalt vorsieht, hatten Nationalversammlung und Senat nach einigen Verzögerungen ebenfalls zugestimmt (vgl. Meldung vom 15. September 2009). Wie die Nachrichtenagentur AFP meldet, zeigte sich Frankreichs Präsident Sarkozy erfreut über die Entscheidung des Verfassungsrates. Frankreich verfüge nun nun über ein »innovatives System zum Schutz von Urheberrechten«, so Sarkozy.

In Deutschland erklärte der Bundesverband der Musikindustrie zur Entscheidung des französischen Verfassungsrates und dem nun bevorstehenden Inkrafttreten von »Hapodi«, dass »Frankreich damit in Europa die Vorreiterrolle bei der effizienten Bekämpfung von Internetpiraterie« einnehme. Einen vergleichbaren Ansatz wünsche sich der Verband von der neuen Bundesregierung auch für Deutschland, so eine Pressemitteilung vom 23. Oktober 2009.

 

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