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27.11.2009; 18:03 Uhr
Bundesrat nimmt Stellung zur Mitteilung der EU-Kommission zur Verbesserung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
Plenum folgt den Ausschussempfehlungen

In seiner 864. Sitzung am 27. November 2009 hat der Deutsche Bundesrat offiziell Stellung zur Mitteilung der Europäischen Kommission über Maßnahmen zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt genommen. Die Länderkammer erinnert darin an ihre bereits mit Beschluss vom 10. Oktober 2008 geäußerte Forderung nach der Einrichtung eines Koordinators für geistiges Eigentum in der EU (vgl. Meldung vom 13. Oktober 2008). Die Beobachtungsstelle, die derzeit von der EU-Kommission installiert wird, sei ein erster Schritt zur Verbesserung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte, so der erste Punkt der Stellungnahme.

Allerdings lehnt der Bundesrat die in der Mitteilung vorgesehene Kontaktstelle mit nationalen Koordinatoren ab und fordert die Bundesregierung auf, von einer Bennennung eines deutschen Vertreters abzusehen. Die Problematik der Produkt- und Markenpiraterie lasse sich nicht durch zusätzliche bürokratische Strukturen lösen, so die Begründung. Stattdessen sollen die zuständigen Stellen in den Mitgliedsstaaten ihren Aufgaben intensiv wahrnehmen und die bereits bestehende Zusammenarbeit fortsetzen. Eine zentrale Koordinierung sei auch deshalb abzulehnen, weil sie gegen die föderative Struktur der Bundesrepublik und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern verstoße.

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[IUM/bs]

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