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14.12.2009; 19:03 Uhr
Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag
Medienverbände und -unternehmen wenden sich mit gemeinsamen Schreiben an das Gericht

Mit Spannung wird für Dienstag, den 15. Dezember 2009 die mündliche Verhandlung vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erwartet. Hintergrund der Anhörung sind insgesamt rund 60 Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Telekommunikationsdaten gem. § 113 a TKG, darunter auch die bislang umfangreichste Beschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik von fast 35.000 Bürgern.

Im Vorfeld der Verhandlung kritisierte der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Nach Informationen des »Spiegel« hatten sich Medienverbände und -unternehmen mit einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesverfassungsgericht gewandt und vor den Folgen der Vorratsdatenspeicherung für die Presse und den Informantenschutz gewarnt.

Auf die Notwendigkeit einer Speicherungspflicht weist hingegen der Bund deutscher Kriminalbeamter hin. Die IP-Adresse eines Computers sei für die Polizei ebenso wichtig, wie ein Fingerabdruck oder die DNA des Täters, so der Bundesvorsitzende, Klaus Jansen. Unterstützung erhält er dabei sowohl von der Gewerkschaft der Polizei als auch vom Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, der die Vorratsdatenspeicherung in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AP ebenfalls verteidigte. Als Beispiel für die Notwendigkeit einer verdachtsunabhängigen Speicherung führte er dabei den vereitelten Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg im Jahr 2000 an. Wegen der Löschung der Verkehrsdaten sei es damals nicht gelungen, das »vermutete Netzwerk weiter aufzuhellen«.

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