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18.12.2009; 16:46 Uhr
Udo Lindenberg gewinnt Prozess um Urheberschaft von Songtexten
»Guter Spruch, aber urheberrechtlich nicht geschützt«

Vor dem Landgericht Hamburg wurde am 17. Dezember 2009 über den Urheberrechtsstreit zwischen Udo Lindenberg und seinem ehemaligen Bandkollegen Olaf Kübler (Klaus Doldinger’s Passport, Panik-Orchester) verhandelt. Kübler machte Urheberrechte als Co-Autor der Songexte zu Lindenberg-Klassikern wie »Johnny Controletti« und »Rudi Ratlos« geltend. Er berief sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts von 1981, indem er als Mitautor der streitgegenständlichen Songs festgestellt worden war. Dieses Urteil sei jedoch nach Ansicht der Kammer »sittenwidrig erschlichen« worden, da in Abwesenheit von Lindenberg, der sich in den USA aufhielt, verhandelt worden war.

Im jetzigen Verfahren nahm Udo Lindenberg zu den Behauptungen Küblers Stellung. Er habe damals in seinen Texten Sprüche und sonstige Sprachfetzen aus Kneipengesprächen und dem Szene-Jargon verarbeitet, unter anderem womöglich auch Sprüche von Kübler. Da gute Sprüche nicht die nötige Schöpfungshöhe aufwiesen und zudem einen Mitautorenschaft die gemeinsame und kontinuierliche Ausarbeitung von Texten voraussetze, ließ das Landgericht erkennen, dass es die Klage abweisen werde, wie das »Hamburger Abendblatt« meldet.

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