mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
21.12.2009; 19:07 Uhr
SCCR verhandelt über Urheberrechtsschranken für Blinde und »Broadcasting Treaty«
19. Sitzung des Standing Committee on Copyright and Related Rights bei der WIPO

Das Standing Committee on Copyright and Related Rights (SCCR) bei der WIPO beendete am 18. Dezember 2009 in Genf seine 19. Sitzung. Auf der Tagesordnung standen: Schrankenregelungen für Bildung, Bibliotheken und (vor allem Seh-)Behinderte, der Schutz der Rechte von Darstellern an audiovisuellen Aufnahmen ihrer Darbietungen sowie der Schutz von Rundfunkunternehmen und Kabelsendern an gesendeten Programmen und audiovisuellem Rohmaterial.

Übereinkunft konnte hinsichtlich des Schutzes audiovisueller Darbietungen erzielt werden. Hier einigte sich der Ausschuss darauf, im Rahmen seiner 20. Sitzung im Juni 2010 der WIPO-Generalversammlung einen Vertragsentwurf vorzulegen, der den Abschluss eines Abkommens vorbereiten soll. Grundlage für den Entwurf könnten die von der Diplomatischen Konferenz im Jahre 2000 entworfenen 19 Artikel bilden, wie der Ausschuss in seinem Abschlussbericht erklärt. Eine dieser vorläufigen Bestimmungen, in der die Rechteübertragung zwischen ausübendem Künstler und Produzent geregelt werden soll, wurde mangels Einigung noch offengelassen. Viele Kernprobleme beim Schutz audiovisueller Darbietungen bestanden, wie dem Hintergrund-Dossier des SCCR zu entnehmen ist, bereits bei der Diplomatischen Konferenz im Jahre 1996. Neben der Rechteübertragung sind dies vor allem: Persönlichkeitsrechte der ausübenden Künstler - die US-Regierung und große US-Filmstudios wehren sich gegen eine Übertragung der WPPT Bestimmungen - und die flexible Anwendung des Abkommens entweder durch staatliche Umsetzung oder im Wege von Tarifverhandlungen.

Bei der Verbesserung des Zugangs von Sehbehinderten und Blinden zu urheberrechtlich geschützten Werken konnte sich das SCCR nicht auf verbindliche Bestimmungen einigen. Das Thema wird jedoch bei künftigen Sitzung weiter verfolgt. Auch die Verhandlungen zur »Broadcasting Treaty«, das bereits im Jahre 2007 gescheitert war, gehen weiter.

 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3830:

https://www.urheberrecht.org/news/3830/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.