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08.01.2010; 17:30 Uhr
Aktuelles zum Thema Filesharing
OLG Köln bestätigt Haftung für Familienangehörige - Grüne wollen Musiktausch teilweise legalisieren

Das Oberlandesgericht Köln hat die Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Inhalte bestätigt, die möglicherweise von Familienangehörigen über diesen Anschluss angeboten wurden. Im konkreten Fall hatte eine verheiratete Mutter zweier minderjähriger Söhne im Prozess um die Kosten der Abmahnung nicht dargelegt, welcher Familienangehörige die Urheberrechtsverletzungen - Bereitstellen von Musiktiteln in Internettauschbörsen - begangen habe könnte. Auch habe sie weder vorgetragen, ob ihr Computer gegen Download-Angebote technisch gesichert, noch ob sie gegenüber ihren Kindern ihrer elterlichen Kontrollpflicht nachgekommen ist, so eine Pressemitteilung des Gerichts. Letztere sei nötig, da allein das gesetzliche Verbot ohne zusätzliche Überwachung nicht zur Verhinderung illegalen Filesharings ausreiche. Die Veröffentlichung dieses Urteils in ZUM oder ZUM-RD ist ebenso vorgesehen, wie der Abdruck eines Urteils des LG Düsseldorf vom 23. Mai 2009 (Az.: 12 O 134/09). In diesem Fall hatte das LG Düsseldorf eine Störerhaftung vor dem Hintergrund einer unterlassenen verdachtsunabhängigen Prüfung und Überwachung volljähriger Haushaltsangehöriger ebenfalls bejaht.

Unter dessen beschäftigt das Thema Filesharing auch die Politik. Der Hamburger Justizsenator Till Steffen, GAL, Vorsitzender der Justizministerkonferenz 2010, kündigte an, sich für den legalen Austausch von Musik im Bagatellrahmen stark machen zu wollen. Es stelle nach seiner Ansicht einen normalen kulturellen Vorgang vor, dass sich Menschen gegenseitig mit Musik versorgen. Zudem sei die Einführung einer Kulturflatrate sinnvoll. Diese Maßnahme hatten die Grünen bereits letztes Jahr angeregt, was bei den Vertretern der Musikindustrie auf deutliche Kritik gestoßen war. Zu den jüngsten Vorschlägen Steffens äußerte sich der Sprecher des Bundesverbandes Musikindustrie, Daniel Knöll, ebenfalls kritisch. »Eine Bagatellgrenze ist für uns indiskutabel...Das ist etwa so, als ob jemand mit 3000 gestohlenen Singles aus einem Plattengeschäft gehen würde«, erklärte Knöll.

»FOCUS online« berichtet in dem Zusammenhang, dass die Zahl illegaler Downloads von 600 Millionen im Jahre 2003 auf 316 Millionen in 2008 zurückgegangen sei. die Zahlen für 2009 lägen noch nicht vor.

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