Chaos Computer Club fordert Verpflichtung für Unternehmen und Behörden zur regelmäßigen Datenauskunft
Der Chaos Computer Club (CCC) hat die Einführung eines Datenbriefes gefordert, um »die informationelle Selbstverteidigung des Bürgers zu stärken und die Anhäufung von personenbezogenen Daten möglichst unattraktiv zu machen«. Eine entsprechende Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) solle mehr Transparenz für die Bürger und Bewusstsein im Umgang mit Daten seitens der datenerhebenden Stellen schaffen. Firmen, Behörden oder Institutionen sollen zu einer regelmäßigen Auskunft verpflichtet sein, wenn sie personenbezogene Daten über jemanden erhoben, gespeichert oder übermittelt haben. Mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage fordert der CCC »eine Paradigma-Umkehr«, da der Bürger zurzeit als »Bittsteller gegenüber der speichernden Stelle« auftrete. Daher soll das bisherige Auskunftsrecht in eine Verpflichtung zur regelmäßigen Auskunft umgewandelt werden. In der Praxis solle der Datenbrief, in Papier- oder elektronischer Form, der üblichen Korrespondenz - z.B. Reklame, amtliche Mitteilungen, Rechnungen, Vertragsänderungen - beigelegt werden. Der Datenbrief solle enthalten: »alle gespeicherten Daten des Betroffenen« sowie die Information, »ob und welche Daten an eine dritte Stelle übermittelt wurden«, wobei die Übermittlung begründet werden müsse. Wie die F.A.Z. in ihrer Online-Ausgabe am 5. Februar 2010 berichtete, ist die Debatte um den Vorschlag im Netz eröffnet und lässt sich auf dem blog »netzpolitik.org« verfolgen.
- Datenbrief des CCC
- Artikel faz.net vom 5. Februar
- BDSG
- ÄndG zum BDSG vom 14. August 2009
- Diskussion auf netzpolitik.org
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 3862:
https://www.urheberrecht.org/news/3862/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.