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24.02.2010; 19:35 Uhr
Erste Klage von Porno-Produktionsfirma gegen Streamingdienst
Beklagte betreibt Gratis-Seiten wie YouTube

Bei einem New Yorker Gericht ist erstmals Klage einer Porno-Produktionsfirma gegen ein YouTube-ähnliches Portal eingegangen, berichtet »spiegel.de«. Auf der Seite der Beklagten seien nach dem Vortrag der klagenden Firma Pink Visual mindestens 45 Clips aus ihrer Produktion zum Gratis-Abruf eingestellt. Im Gegensatz zu Filesharing-Diensten sei die technische Nachweisbarkeit der illegalen Verbreitung mittels Streaming vor Gericht wesentlich schwerer nachzuweisen.

Das OLG Hamburg (Urteil vom 11. Februar 2009, Az. 5 U 154/07, veröffentlicht in ZUM 5/2009, S. 414) hatte zuletzt über eine Klage zu entscheiden, in der die Tonträgerherstellerrechte aus § 85 UrhG gegen einen Musikstreaming-Dienst geltend gemacht wurden. Das OLG nahm eine Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung, § 19 a UrhG, an.

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