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02.03.2010; 15:40 Uhr
Weitere einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
Antrag von sechs weltweit operierenden Verlagen bezüglich 148 Titeln

Das LG Hamburg hat erneut eine einstweilige Verfügung gegen Rapidshare wegen illegal gehosteter Buchtitel erlassen (vgl. zur einstweiligen Verfügung vom 4. Februar 2010, Meldung vom 12. Februar 2010). Während im letzten Verfahren zwei deutsche Verlage gegen den schweizerischen Sharehoster vorgegangen waren, beantragten nun sechs global operierende Verlage bezüglich 148 Titeln die eV beim LG Hamburg .

Das Hamburger Gericht (Veröffentlichung in ZUM folgt) stellte fest, dass Rapidshare nach Benachrichtigung über die rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Sprachwerke durch die Rechteinhaber erhöhte Prüfungspflichten hatte, denen der Sharehoster nicht nachgekommen sei. Die Bücher waren auch nach der Benachrichtigung auf Rapidshare abrufbar. Der Antragsgegner habe keine Maßnahmen dagegen ergriffen.

Der Geschäftsführer der Association of American Publishers, Tom Allen, bezeichnete das Urteil als Warnschuss für alle, die versuchen auf Kosten von Rechtsinhabern Geschäfte zu machen. Ein betroffener Autor, der College-Professor Jonathan Harbour, bezeichnete es als demoralisierend, eines seiner kürzlich veröffentlichten Bücher schon nach wenigen Tagen auf Rapidshare zum Gratis-Download gefunden zu haben, wie der Nachrichtendienst »PRWeb« berichtet.

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