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08.03.2010; 19:52 Uhr
OLG München entscheidet zu PC-Abgabe der ZPÜ nach altem Recht
Vergütungsanspruch für 2002-2005 bestätigt
Mit Urteil vom 4. März 2010 hat das OLG München (Az. 6 WG 6/08, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt) die Urheberrechtsabgabe für PCs, die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2005 in Verkehr gebracht worden sind, und damit einen entsprechenden Zahlungsanspruch der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) in Höhe von 18,42 € zuzüglich 7 % MwSt. bestätigt. Nach der Einigung des Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) mit der ZPÜ (vgl. Meldung vom 12. Januar 2010) auf eine neue Abgabe in Höhe von 13,65 Euro war der Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie (Zitco) per einstweiliger Verfügung erfolgreich gegen diesen Tarif vorgegangen (vgl. Meldung vom 22. Februar 2010). Die ZPÜ kündigte jedoch an, Widerspruch gegen die Entscheidung des OLG München einlegen zu wollen (vgl. Meldung vom 1. März 2010). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3895: http://www.urheberrecht.org/news/3895/
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