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24.03.2010; 22:09 Uhr
Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und Netzsperren-Debatte
AK Zensur veröffentlicht Dokument des EU-Ministerrats zur Kriminalitätsbekämpfung im Netz

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) begrüßt die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) als Schritt in die richtige Richtung. Im Hinblick auf die Netzsperren-Debatte (vgl. Meldung vom 29. Januar 2010) hätten die Länder auf die Bedenken der Netzwirtschaft reagiert. Zu den Zensurvorwürfen gegen die JMStV-Novelle hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Stellung genommen. Ihr Vorsitzender, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, hält die Vorwürfe »nach einer sachlichen Analyse des Entwurfs haltlos und für einen effektiven Jugendschutz im Internet kontraproduktiv«. Es sei keine neue Sperrverpflichtung für Provider vorgesehen. Man setze auf freiwillige Programme zur Alterskennzeichnung von Telemedien.

Wie »spiegel.de« berichtete, gelten für Internetprovider wie Google in Australien Sperrverpflichtungen, wenn Internetseiten kein Alterslabel enthalten. Google muss in Brasilien zurzeit Strafe zahlen, weil in einem zum Unternehmen gehörenden sozialen Netzwerk Jugendliche beleidigt werden. Das brasilianische Gericht forderte von Google den Einsatz technischer Mittel zur Verhinderung solcher Inhalte. Das dies möglich sei, beweise die Selbstzensur des Unternehmens in China.

Der Arbeitskreis Zensur (AK Zensur) veröffentlichte im Vorfeld der »Dialogveranstaltung Perspektiven Deutscher Netzpolitik - Das Internet als Mehrwert erhalten«, ausgerichtet vom Bundesinnenministerium am 24. März 2010, ein Dokument des EU-Ministerrats zur Kriminalitätsbekämpfung, wonach Netzsperren in bestimmten Fällen vorgesehen sind. Der AK Zensur hält Netzsperren für kontraproduktiv, weil sie ein »Frühwarnsystem für Kriminelle« seien: »Wer Access-Blocking einsetzt, publiziert damit quasi die Liste der betroffenen Seiten: Sobald Webseiten blockiert werden, lässt sich einfach abfragen, ob eine bestimmte Seite auf der Liste steht. Dadurch ist es mit relativ geringem Aufwand möglich, die Sperrliste herauszufinden. Dies ist keine Theorie, sondern wurde bereits praktiziert«.

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