mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.04.2010; 09:22 Uhr
WIPO und FRAPA-Schlichtungsstelle für internationale Auseinandersetzungen um TV-Formate
Alternative Streitbeilegung - Gerichtsverfahren aufgrund unterschiedlicher Rechtsordnungen schwierig

Das WIPO Arbitration and Mediation Center (WIPO Center) und die Format Recognition and Protection Association (FRAPA) wollen sich verbünden, um einen Dienst zur alternativen Streitschlichtung bei internationalen Auseinandersetzungen um »Format-Plagiarismus« an TV-Produktionen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen Mediation und beschleunigte außergerichtliche Verfahren. In die Kollaboration sollen daher einerseits die neuen Streitschlichtungsregeln der WIPO, andererseits die bestehenden Mediationsaktivitäten der FRAPA einfließen, welche vom WIPO Center übernommen werden. Hintergrund des Vorstoßes zur »Alternative Dispute Resolution« ist, dass Gerichtsverfahren in Auseinandersetzungen um bestehende TV-Formate aufgrund der Differenzen nationaler Rechtsordnungen schwierig sind.

In Deutschland war im Januar 2010 der Formatentwickler Marcel Juegel im Rechtsstreit gegen DSF/Sport1 wegen der Sendung »Nivea for Men - Kicken gegen die Profis« in erster Instanz vor dem LG München I unterlegen, da Ideen bzw. Showformate in der Regel nach deutschem Recht keine urheberrechtlich schutzfähigen Werke sind. Die Rechtslage ist in England, Frankreich und Spanien anders. Die FRAPA wurde unter anderem gegründet um angesichts dieses allein in Europa unterschiedlichen Schutzniveaus den weltweiten Schutz von TV-Entertainmentkonzepten zu verbessern.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3927:

https://www.urheberrecht.org/news/3927/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.