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20.04.2010; 13:01 Uhr
Informationskreis AufnahmeMedien widerspricht Einigungsvorschlag des DPMA zur Speichermedienabgabe
OLG München soll jetzt Angemessenheit der Vergütungssätze klären

Die im Informationskreis AufnahmeMedien (IM) organisierten Anbieter von Speichermedien hat gegen den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle nach dem UrhWahrnG beim Deutschen Patent- und Markenamt (Schiedsstelle) vom 22. März 2010 (vgl. Meldung vom 26. März 2010) Widerspruch eingelegt. Daher muss sich jetzt das OLG München mit der Angemessenheit der Vergütungssätze für CD- und DVD-Rohlinge befassen.

Der IM weist darauf hin, dass es seit dem 1. Januar 2010 keine verbindlichen Vergütungssätze mehr für CD- und DVD-Rohlinge gebe. Der Verband wertet die am 30. Dezember 2010 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) für Blu-ray Discs und CD-Rohlinge als unangemessene Forderung der Verwertungsgesellschaften, die rechtswidrig seien, weil bisher noch keine Verhandlungen mit den Verbänden über Gesamtverträge stattgefunden hätten.

 

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