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09.05.2010; 12:40 Uhr
Kirchhof-Gutachten zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks
Neue Haushaltsabgabe soll der bisherigen Gebühr entsprechen - Strikte Aufkommensneutralität

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Paul Kirchhof, hat letzte Woche sein Gutachten zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks vorgelegt, welches von ARD, ZDF und D Radio in Auftrag gegeben worden war. Darin fordert er eine Änderung des derzeitigen Gebührenmodells von der Geräte- zur Haushaltsabgabe bei strikter Aufkommensneutralität.

Durch neue Empfangsmöglichkeiten könne die Gebührenpflicht immer stärker umgangen werden. Stärkere Kontrollen seien angesichts der Privatsphäre und der Unverletzlichkeit der Wohnung problematisch. Daher schlägt der ehemalige Verfassungsrichter eine Haushaltsabgabe vor: »Die unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten der Rundfunkteilnehmer lassen sich in einer einfachen, vollziehbaren, unausweichlichen und grundrechtschonenden Weise erfassen, wenn der Beitragstatbestand sich auf die Gruppe eines Privathaushaltes bezieht und nicht die Einzelperson des Rundfunkempfängers belastet«. Abgabenrechtlich sei eine Typisierung möglich: Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen, dass im Regelfall in deutschen Haushalten Rundfunkempfangsgeräte vorgehalten werden. Dies gelte auch für Betriebsstätten, so dass auch auf diese eine grundsätzliche Abgabenpflicht entfalle.

Die Höhe der neuen Abgabe (die Kirchhof nicht als Gebühr, sondern als Beitrag qualifiziert) solle für Privathaushalte der jetzigen, von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelten Gebühr entsprechen. Bei Betriebsstätten solle sich der Beitrag durch Einführung eines gestaffelten Tarifs ändern. Als Ausnahmetatbestand solle, statt des Fehlens von Empfangsgeräten, nur noch die objektive Empfangsunmöglichkeit geltend gemacht werden dürfen.

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[IUM/eg]

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