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15.06.2010; 09:03 Uhr
Berliner Rede zum Urheberrecht
»Zentrale Gestalt ist und muss auch weiterhin der Autor bleiben«

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am 14. Juni 2010 ihre »Berliner Rede zum Urheberrecht« gehalten. Nach einer Einleitung von Ulrich Wickert, der von seinem Schaffensprozess als Kriminalbuchautor berichtete und an die Ministerin appellierte, sich für den Schutz des Urhebers einzusetzen, begann Frau Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrer Rede, die sie als Auftakt zum »Dritten Korb« bzw. den Anhörungen in den nächsten Monaten versteht. Das Urheberrecht habe sich historisch dazu entwickelt, dass der Werkschöpfer im Mittelpunkt steht. Dieser Grundsatz weise auch den Weg in die Zukunft. Das Recht diene daher nicht dazu, »überholte Geschäftsmodelle« von Verwertern zu schützen.

Die Reformbestrebungen stehen nach den Worten der Bundesjustizministerin unter vier Prämissen: 1. Sicherung der Selbstbestimmung der Kreativen, 2. Schutz der Persönlichkeit und Individualität des einzelnen Urhebers, 3. Leistungsgerechtigkeit und 4. Sicherung der kulturellen Vielfalt. Sie hob hervor, dass auch alternative Modelle wie »Open Access« und »Creative Commons« die Hoheit des Urhebers voraussetzen, dessen individuelle Leistung mindestens durch Namensnennung kenntlich gemacht werden müsse.

Eine Absage erteilte die Bundesjustizministerin der »Kulturflatrate«, die zu »Zwangskollektivierung« und Verteilungsschwierigkeiten führe, den Forderungen der Piratenpartei nach »Informationsfreiheit« - denn dies führe auf Dauer zu einem Absterben des kreativen Potentials - sowie den Internetsperrungsmodellen der englischen und französischen Nachbarn. Sinnvoll seien jedoch automatische Mahnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen. Die Ministerin will sich für ein europäisches System der kollektiven Rechtewahrnehmung einsetzen.

Die Ministerin sprach die Kernthemen der kommenden Urheberrechtsreform an. Das Justizministerium hat Ende Mai zu »Anhörungen der beteiligten Kreise Urheberrecht« eingeladen. Am 28. Juni 2010 beginnt die Reihe von Anhörungen mit dem Leistungsschutzrecht für Verleger. Am 13. Juli geht es weiter mit den Themen »Open Access«, Kabelweitersendungsrecht und Kneipenrecht. Fragen der kollektiven Rechtewahrnehmung sind Thema der dritten Anhörung am 27. September. Schließlich können sich die Vertreter der Buchbranche am 13. Oktober zum Reformthema »verwaiste Werke« äußern.

Dokumente:

[IUM/eg]

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