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17.06.2010; 10:30 Uhr
Bundesdatenschutzbeauftragter für »Quick Freeze« bei Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
Weniger starker Rechtseingriff als Vorratsdatenspeicherung

Auf einer Veranstaltung des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar für das »Quick Freeze«-Verfahren bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sowie Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ausgesprochen, wie »heise online« berichtet. Voraussetzungen dieses Verfahrens seien laut Schaar: 1. Telekommunikationsanbieter werden per behördlicher Anordnung verpflichtet, bestimmte Daten nicht zu löschen; 2. Die Behörde muss innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen, dass sie einen Anspruch auf Verwendung der ermittelten Daten hat; 3. Es muss eine richterliche Genehmigung für die Auskunftserteilung vorliegen.

Das »Quick Freeze«-Verfahren stellt nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten eine finanziell und verwaltungstechnisch weniger aufwendige Maßnahme als die Vorratsdatenspeicherung bei vergleichbar hohem Schutzniveau dar. Die Vorratsdatenspeicherung hat nach Angaben des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Internet-Delikten jedoch nicht erhöht. Das BVerfG hatte im März die Vorratsdatenspeicherung zwar nach aktueller Gesetzeslage, jedoch nicht kategorisch für verfassungswidrig erklärt (vgl. Meldung vom 2. März 2010).

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