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01.10.2010; 11:56 Uhr
GEMA geht zum Hauptsacheverfahren gegen YouTube über
In Frankreich konnte Einigung mit SACEM erzielt werden

Die GEMA geht, wie angekündigt, nun zum Hauptsacheverfahren gegen YouTube über (vgl. Meldung vom 30. August 2010). Sie stützt sich in ihrer Pressemitteilung auf die bei Zurückweisung der einstweiligen Verfügung vom LG Hamburg abgegebene Einschätzung, ihr stünde prinzipiell ein Unterlassungsanspruch gegen YouTube zu. Zudem hat das LG Hamburg vor kurzem in einer anderen Sache erstmals ausführlich begründet, warum sich YouTube nach seiner Ansicht die Inhalte seiner Nutzer zu Eigen macht (vgl. Meldung vom 7. September 2010). In Frankreich konnte die Verwertungsgesellschaft Société des Auteurs, Compositeurs et Éditeurs de Musique (SACEM) eine Einigung mit YouTube erzielen. Die Vereinbarung soll nach Angaben von »Spiegel Online« dem Deal in Italien ähneln, wo sich YouTube mit den Urhebern die Werbeeinnahmen teilt. Die SACEM klagt im Verbund mit der GEMA gegen die ungenehmigte Verwendung französischer Titel auf der deutschen Seite der Videoplattform.

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[IUM/eg]

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