mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
22.10.2010; 10:38 Uhr
OLG Köln: Anschlussinhaber hat im Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG ein Beschwerderecht
Überprüfung von Rechtsinhaberschaft, Offensichtlichkeit und gewerblichem Ausmaß der Rechtsverletzung

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2010 erstmals ein Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bejaht (Az. 6 W 82/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Grundlage des Beschwerderechts ist § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. In seinem Beschluss vom 5. Mai 2009 hatte der 6. Senat ein Beschwerderecht noch abgelehnt. In der aktuellen Entscheidung weisen die Richter daraufhin, dass nunmehr die o.g. Regelung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ein entsprechendes Recht des Anschlussinhabers ermögliche. Dieses beschränke sich jedoch auf die im Verfahren nach § 101 Abs. 2 und 9 UrhG zu prüfenden Voraussetzungen. Daher können nur Rechtsinhaberschaft, Offensichtlichkeit und gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung überprüft werden. Nicht gehört werden Einwände des Anschlussinhabers, der Provider habe ihm fälschlich die IP-Adresse zugeordnet, oder er habe den Internetanschluss gar nicht selbst genutzt, sondern seine Kinder oder andere Dritte, die unerlaubt einen WLAN-Anschluss nutzen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4069:

https://www.urheberrecht.org/news/4069/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.